Ein Heil- und Kostenplan wird vor der Behandlung von Patienten erstellt. Der Plan zeigt die voraussichtlichen Kosten und den Therapieverlauf detailliert auf und besteht aus zwei Seiten. Im Heil- und Kostenplan wird festgehalten, welche Zähne fehlen und welche Therapie voraussichtlich geplant ist. Der Heil- und Kostenplan verfolgt zwei Ziele. Das erste Ziel ist die Kosten aufzuzeigen so, dass der Plan dem Patienten als Kostenvoranschlag für die Krankenkasse dient. Der Kostenvoranschlag wird vor Behandlung bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht. Je nach Anwendungsgebiet bekommt der Patient hierdurch eine Übersicht, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten der Patient selbst tragen muss. Meist werden ästhetische, nicht notwendige Prozeduren nicht von der Krankenkasse übernommen, außer es besteht ein triftiger Grund. Durch den Kostenvoranschlag entsteht eine Kostentransparenz und die zu entstehenden Kosten sind besser nachvollziehbar. Heil- und Kostenpläne werden sowohl für gesetzlich versicherte als auch für privat versicherte Personen erstellt. Die Kosten des Plans müssen so präzise wie möglich angegeben werden so, dass die Kosten genau zurechenbar sind. Das zweite Ziel, welches ein Heil- und Kostenplan verfolgt, ist eine genaue und auf den Patienten abgestimmte Therapieplanung. Der Ausgangspunkt für einen Heil- und Kostenplan ist der Befund des kompletten Gebisses. Aus diesem Befund ergibt resultiert der, auf den Patienten individuell abgestimmte, Behandlungsplan. Wegen der Einführung des Festzuschusssystems richtet sich die Bezuschussung nun nach dem Befund und nicht mehr nach der durchgeführten Behandlung. Wenn der Zahnarzt nun also die Kosten und den Befund genau erläutert, ist für die Krankenkassen direkt ersichtlich welche Kosten von ihnen getragen werden müssen. Das Befundschema muss in den Zeilen „Regelversorgung“ und „Therapieplanung“ genau ausgefüllt werden. Nach der Zahnersatzberatung wird in das Schema der aktuelle Befund eingetragen. Der Befund ist Ausgangspunkt für kommende Behandlungen. Wenn der Patient eine Behandlung wünscht, die über die Regelversorgung hinausgeht, wird dies in der Zeile Therapieplanung vermerkt. Hier werden ebenso die geschätzten Zahntechnischen- und Materialkosten eingetragen. Bei einem umfangreichen Zahnersatz wird zusätzlich vom Dentallabor ein Kostenvoranschlag angefordert.